Impressum

ImpressumImpressum Simona - Perfekt Girlstrip Striptease Show

Verantwortlich:
Einzel- und Grosshandelsvertrieb
TopTenShowBox-Stripagentur
16348 Germania

USt-IdNr.: DE304340474
Steuernummer FA EW: 065/257/07480

Telefon de: +49 (0)1723900206
Telefon it: (+39) 3665764668
E-Mail de: info@toptenshowbox.de
E-Mail it: info@stripperin.it

 

AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen
BUCHUNGSANFRAGEN/-BESTÄTIGUNGEN
Bei einer termingebundenen Anfrage für einen Künstler legt TopTenShowBox eine Option für diesen Termin auf den Künstler. Die Option bleibt für 3 Wochen bestehen, sofern nicht vor Ablauf zu- oder abgesagt wird. Nach Ablauf von 3 Wochen und keiner Bestätigung des Termins entfällt die Option automatisch, der Optionsinhaber hat dann keinen weiteren Anspruch mehr auf den Termin, es sei denn, er verlängert die Option vor Ablauf. Besteht bereits eine Option eines anderen Kunden auf den angefragten Termin so wird eine Zweitoption eingerichtet, worüber beide Kunden zu informieren sind.Striptease Alto Adige Trentino Italia SPOGLIATORE/SPOGLIATRICE and the second SPOGLIARELLISTA
Anfragen/Optionen sind jeweils bis spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungstermin zu bestätigen, es sei denn, die Anfrage kam kurzfristig oder es wurde für betreffenden Termin eine andere Regelung getroffen.
NEUKUNDEN
Neukunden zahlen generell eine Anzahlung von 20 Prozent der Auftragssumme bis spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung an. Werden diese 20 Prozent nicht termingerecht bezahlt, gilt die Buchung als NICHT bestätigt! Die Restliche Summe wird fällig in Bar am Veranstaltungstag nach dem Soundcheck und vor der Veranstaltung. Wird die Restgage hier nicht gezahlt haben die Künstler das Recht den Auftritt zu verweigern. Die Anzahlung wird bei Verweigerung als Entschädigung einbehalten. Dies gilt sofern keine andere schriftliche Regelung getroffen wird.
VERANSTALTUNG
Der Veranstalter hat am Tage der Veranstaltung dem Künstler eine fertige Spielstätte zur Verfügung zu stellen.
Der Künstler ist in der Gestaltung seines Programms frei und unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in seiner Darbietung Weisungen des Veranstalters. Dem Veranstalter sind  Stil und Art der Darbietung des Künstlers bekannt. Disposition und Regie seiner
Darbietung obliegen dem Künstler. Die Zahlung der Gesamtvergütung ist unabhängig vom Erfolg des Künstlers in seiner Darbietung beim Publikum.
Sofern nicht von TopTenShowBox gestellt, bei TopTenShowBox gebucht oder Striptease Alto Adige Trentino Italia SPOGLIATORE/SPOGLIATRICE and the second SPOGLIARELLISTAanderweitig schriftlich geregelt, stellt der Veranstalter dem Künstler eine Beschallungsanlage mit Techniker laut Stagerider auf Veranstalterkosten zur Verfügung. Der Stagerider des jeweiligen Künstlers ist Bestandteil jedes Vertrages.
Der Veranstalter übernimmt die Haftung für die Sicherheit des Künstlers, seiner Musiker und Hilfskräfte und allen anderen bei TopTenShowBox gebuchten Personen, sowie die von TopTenShowBox in den Veranstaltungsort eingebrachten Anlagen und Instrumente während des Aufenthalts der/des Künstlers und Personals am Veranstaltungsort.
Dem/-n Künstler(n) und dem Personal ist eine abschließbare Garderobe in ausreichender Größe mit einem Spiegel und einem Garderobenständer sowie ausreichend Sitzgelegenheiten mit möglichst direktem Bühnenzugang zur Verfügung zu stellen.
Der Veranstalter stellt dem Künstler sowie dem Personal, als auch allen anderen bei TopTenShowBox gebuchten Personen alkoholfreie Getränke in
ausreichendem Maße, sowie bei Ganztagsveranstaltungen eine warme Mahlzeit (kein Fast Food!) und bei einer Anwesenheitszeit von mehr als 6 Stunden zusätzliche
Snacks, belegte Brote und dergleichen zur Verfügung.
ZUSATZKOSTEN
Der Veranstalter übernimmt die Anmeldung seiner Veranstaltung und grundsätzlich die Entgelte der Künstlersozialkasse.Striptease Alto Adige Trentino Italia SPOGLIATORE/SPOGLIATRICE and the second SPOGLIARELLISTA
TopTenShowBox berechnet Reisekosten für seine vermittelten Künstler und sein Personal grundsätzlich angelehnt an den Tarif der Deutschen Bahn für ein
Ticket 2. Klasse. Die Künstler sind in der Wahl ihrer Anreise zum Veranstaltungsort frei. Die gilt so lange nichts anderes schriftlich
vereinbart wurde oder die Anreise vom Veranstalter geregelt und organisiert wird. Wird eine Anreise per Flug angedacht, so ist der Veranstalter für die Flugbuchung und Zahlung der Tickets verantwortlich sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
Bei Auftritten die sich in einer Entfernung größer als 100 km vom Sitz des Künstlers befinden hat der Veranstalter für eine Übernachtung mit Frühstück Sorge zu tragen und diese auf seine Kosten dem Künstler zur Verfügung zu stellen. Dies gilt sofern nichts anderes schriftlich
im Vertrag vereinbart wird.
Bucht ein Veranstalter einen Künstler und/oder Personal für mehrere Tage hintereinander und zwischen diesen Tagen gibt es freie Tage(Offdays), so wird, sofern der Auftrittsort sich mehr als 200 km vom Sitz des Künstlers/des Personals befindet, eine Gage in Höhe von 50 Prozent der vereinbarten Tagesgage als Gage für den Offday fällig.
Beträgt die An- und Abreise zu einem Veranstaltungsort 2 Tage so wird, falls nicht anders vereinbart die Gage für einen Offday fällig. Dies gilt nur für Normalfahrtzeiten. Verzögerungen/ Verlängerungen der An- und Abreise durch Staus und ähnliches verursachen dem
Veranstalter keine Mehrkosten.Striptease Alto Adige Trentino Italia SPOGLIATORE/SPOGLIATRICE SPOGLIARELLISTA
KONVENTIONALSTRAFEN, ABWESENHEITEN
Entfällt ein vertraglich bestätigter Auftritt durch Absage des Veranstalters oder aus einem anderen vom Veranstalter verursachten oder in seiner Risikosphäre liegenden Grund, zahlt der Veranstalter die vereinbarte Vergütung mit Umsatzsteuer.
Stellt der Veranstalter dem Künstler am Tage der Veranstaltung keine im zumutbaren Rahmen und technisch wie vereinbart fertige
Spielstätte zur Verfügung so kann der Künstler nach Nennung und Beweis von Gründen nach Absprache mit der Agentur den Auftritt verweigern, die vereinbarte Gage hierfür ist dann trotzdem fällig.
Entfällt der Auftritt durch Verschulden des Künstlers, ist dieser zum Schadensersatz bei vorliegen von leichter Fahrlässigkeit jedoch max.
bis zur Höhe des vereinbarten Honorars, verpflichtet.
Ist der Künstler oder ein Mitglied der Künstlergruppe durch Krankheit verhindert, so wird dies unverzüglich dem Veranstalter mitgeteilt und auf Anfrage durch ein ärztliches Attest nachgewiesen. Die Auftrittspflicht des Künstlers und die Vergütungspflicht des Veranstalters entfallen in diesem Fall.
ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Die Gagen sind, sofern nicht per Überweisung und Vorkasse erledigt, zahlbar in Bar oder per Scheck am Tag der Veranstaltung vor dem Auftritt der Künstler. Die Zahlung erfolgt an einen autorisierten Vertreter der Agentur TopTenShowBox, oder direkt beim benannten Künstler, gegen Rechnungslegung. Dies gilt so weit nichts anderes im Vertrag schriftlich vereinbart wurde.